Öl- & Fettabscheider Kaiserslautern – Wartung, Inspektion & Service

Gesetzlich vorgeschrieben, professionell gewartet – für Gastronomie, Werkstätten und Gewerbebetriebe im Kreis Kaiserslautern. Fachkundenachweis nach DIN EN 858 / DIN EN 1825.

Das Problem

Ohne Wartung drohen Bußgeld und Betriebsausfall

Öl- und Fettabscheider unterliegen strengen gesetzlichen Vorgaben. Wird die Wartung versäumt, drohen nicht nur Bußgelder – auch der Geschäftsbetrieb kann durch verstopfte oder überlaufende Anlagen zum Stillstand kommen.

  • Gesetzliche Wartungspflicht nach DIN EN 858 / DIN EN 1825
  • Bußgelder bei fehlender oder unvollständiger Wartung
  • Geruchsbelästigung und Verstopfung bei Vernachlässigung
  • Behördliche Kontrollen verlangen lückenlose Nachweise

Leistungsumfang

Was wir bei Öl- & Fettabscheidern machen

Von der monatlichen Eigenkontrolle bis zur Generalinspektion – normgerecht und dokumentiert.

Wartung & Entleerung:

Regelmäßige Wartung und fachgerechte Entleerung nach Herstellervorgaben – für Fettabscheider halbjährlich, für Ölabscheider nach Bedarf.

Generalinspektion

Jährliche Generalinspektion nach DIN EN 1825 (Fettabscheider) bzw. DIN EN 858 (Ölabscheider) mit vollständiger Dichtheitsprüfung.

Wartungsprotokoll

Lückenlose Wartungsprotokolle für Behörden und Versicherungen rechtssicher dokumentiert nach den gültigen Normen. So sind Sie bei Kontrollen jederzeit auf der sicheren Seite.

Kiwa-zertifiziert – Fachkunde Abscheidetechnik

Warum Weber?

Was uns von anderen Anbietern unterscheidet

Drei Gründe warum Betriebe auf uns setzen

Fachkundig zertifiziert

Fachkundenachweis nach DIN 1999-100 und DIN 4040-100 – seit 2006 im Bereich Abscheidetechnik tätig.

Rechtssicher dokumentiert

Jede Wartung wird normgerecht protokolliert – für Behördenkontrollen und Versicherungsnachweise.

Flexible Termine

Wartungstermine passend zu Ihren Öffnungszeiten – ohne Unterbrechung Ihres Geschäftsbetriebs.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Wartung von Öl- und Fettabscheidern

Wie oft muss ein Fettabscheider gewartet werden?

Fettabscheider müssen mindestens halbjährlich entleert und gewartet werden, zusätzlich ist eine jährliche Generalinspektion nach DIN EN 1825 vorgeschrieben. Die Eigenkontrolle sollte monatlich erfolgen.

Wer muss einen Fettabscheider betreiben?

Jeder Gewerbebetrieb der fetthaltiges Abwasser produziert – etwa Restaurants, Kantinen oder Bäckereien – ist gesetzlich zum Betrieb eines Fettabscheiders verpflichtet.

Was kostet die Wartung eines Abscheiders?

Die Kosten hängen von Größe und Typ der Anlage ab. Wir geben Ihnen vorab eine transparente Einschätzung – ohne versteckte Kosten.

Was passiert bei fehlender Wartung?

Es drohen Bußgelder durch die Behörde sowie Betriebsausfälle durch verstopfte oder überlaufende Anlagen. Bei Kontrollen müssen lückenlose Wartungsnachweise vorgelegt werden.

Bieten Sie auch Wartungsverträge an?

Ja – wir übernehmen die komplette Terminplanung und erinnern Sie automatisch wenn die nächste Wartung fällig ist.